Ab dem 1. Mai 2019 dürfen Notare aufgrund ihrer Berufsregeln keine Bargeldbeträge über € 2.500 annehmen oder bezahlen. Gemäß der Wwft sind Notare verpflichtet, Barzahlungen an die FIU-Niederlande zu melden.
Ab dem 25. Juli 2018 gilt diese Mitteilungspflicht für Barzahlungen ab € 10.000 an oder durch den Notar.
Barzahlungen über € 2.500 werden aufgrund des Berufsverbots grundsätzlich nicht geleistet.
Die Mitteilungspflicht gilt jedoch auch dann, wenn der Kunde das Bargeld auf ein Konto des Notars einzahlt. Vom Auftraggeber vorgesehene Barzahlungen an den Notar oder nicht ausgeführte Wunschzahlungen ab € 10.000 sind ebenfalls zu melden.
Der Notar ist nicht verpflichtet zu melden, wenn (beabsichtigte) ungewöhnliche Transaktionen in einem Sondierungsgespräch erörtert werden.
Die Kunden können dann mit dem Notar alles frei besprechen. Die gesetzlichen Verpflichtungen gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Notar einen Fall tatsächlich bearbeitet, und es ist klar, dass das angeforderte Geschäft unter die gesetzliche Regelung fällt. In diesem Fall ist der Notar verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen im Sinne des Gesetzes der FIU-Niederlande zu melden.
Laut Gesetz darf der Notar seinen Mandanten nicht über eine Meldung informieren.